Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo)

Am 01. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung überträgt dem Bauherrn eine Mitverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Dem Bauherrn obliegen damit folgende Pflichten für die SiGeKo - Baustellensicherheit.

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
  • Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan)
  • Bestellung eines geeigneten Koordinators (SiGeKoordinator)
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten

 

Wir bieten SiGeKo-Leistungen gemäß Baustellenverordnung an.

Wir besitzen die entsprechenden baufachlichen und sicherheitstechnischen Kenntnisse und betreuen Projekte als

SiGe-Koordinator aus dem Tiefbau, Ingenieurbau und Hochbau.

 

 

 

Auswahl unserer Leistungen als SiGeKo

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

  • Bestandsaufnahme und Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Ausführungs­planung, Erfassung aller Tätigkeiten (Gewerke) entsprechend der vorgesehenen Ablaufplanung und Überprüfung auf Sicherheits­risiken und Gesundheitsschutzaspekte mit Vorschlag von Lösungsmöglich­keiten
  • Ausarbeiten eines SiGe-Planes auf der Grundlage der vorgenommenen Gefährdungs­analyse unter Berücksichtigung:
    • des Bauablaufplanes
    • gewerkespezifischer Gefährdungen
    • Gefährdungen durch Arbeiten nach Anhang II der BaustellV und
    • Gefährdungen durch Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten
 

 

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrolle der Auftragnehmer hinsichtlich der Einhaltung der Forderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan),
  • Kontrolle der Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten; Veranlassen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen,
  • Organisation der Zusammenarbeit der Auftragnehmer,
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Auftragnehmer,
  • Durchführung regelmäßiger Baustellenbegehungen mit Protokoll und Kontrolle der Abstellung von sicherheitsrelevanten Mängeln