Arbeitsmedizin

Unsere Fachärzte für arbeitsmedizinischen und betriebsärztlichen Dienst sind von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Ärzte für alle "G-Untersuchungen" nach BGV A2. (Aufgabenerfüllung nach §3 Arbeitssicherheitsgesetz und BGV A2 Betriebsärzte der Berufsgenossenschaft; DGUV Vorschrift 2)

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

  • Seh- und Hörtest
  • Lungenfunktionsprüfung
  • Herz- und Kreislaufuntersuchungen
  • Laboruntersuchungen
  • Röntgenuntersuchungen
  • G25 Untersuchungen
  • weitere Untersuchungen auf Anfrage