Arbeitsmedizin
Unsere Fachärzte für arbeitsmedizinischen und betriebsärztlichen Dienst sind von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Ärzte für alle "G-Untersuchungen" nach BGV A2. (Aufgabenerfüllung nach §3 Arbeitssicherheitsgesetz und BGV A2 Betriebsärzte der Berufsgenossenschaft; DGUV Vorschrift 2)
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
- Seh- und Hörtest
- Lungenfunktionsprüfung
- Herz- und Kreislaufuntersuchungen
- Laboruntersuchungen
- Röntgenuntersuchungen
- G25 Untersuchungen
- weitere Untersuchungen auf Anfrage