Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Beratung des Arbeitgebers zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz, Unterstützung bei der menschen- gerechten Gestaltung der Arbeit; Beratung insbesondere bei


  • a) Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsan- lagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • b) Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  • e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen


  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme sowie der Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung


  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und im Zusammenhang damit
  • a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mangel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzu- wirken,
  • b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
  • c) Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Unter- suchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen


  • Darauf hinwirken, dass sich die Beschäftigten den Anfor- derungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung ent- sprechend verhalten


  • Belehrung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen die Beschäftigten bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren; Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheits- beauftragten